MANIFESTE DU DUCHÉ DE LIMBOURG ET PAYS D'OUTRE-MEUSE. Publié le 24 Juin 1790
Inhaltliche Beschreibung
Die Limburger Stände betonen, daß aufgrund der Union mit Brabant alle Verfassungsbrüche, die der 'verführte' Kaiser in Brabant begangen habe, auch die Provinz Limburg erschüttert hätten. Die Rechtsbrüche, deren Aufzählung man dem Brabanter Manifest entnehme, habe die Stände zwar nach dem Inauguralpakt berechtigt, jeden Dienst und jeden Gehorsam dem Kaiser zu verweigern, aber in der Hoffnung, der Kaiser würde seine Fehlentscheidungen korrigieren, habe man ihm die Treue gehalten. Erst die Kassierung des Brabanter Ständeausschusses und des gemeinsamen Rates, der Neueinrichtung eines Gerichtshofes in Limburg ohne Vollmacht, Edikte gerichtlich überprüfen zu können sowie die Aufgabe der Provinz nach Abzug des Militärs und der Flucht der Regierung, habe die Stände bewogen, die Verbindungen zu Brabant noch enger zu knüpfen und dem Unionsvertrag am 18.2.1790 beizutreten. Aufgrund dieser Tatsachen fühle man sich autorisiert, die Unabhängigkeit der Provinz nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich zu vollziehen. Die Stände erklären deshalb Joseph II. als Herzog von Limburg für abgesetzt und die Provinz für frei und unabhängig.
Beteiligte Personen
Chapelle, Henri
Erscheinungsjahr
1790
Sprache
fre
Sonstige Standardnummern
Haak, Sammlung Alff 357 (Bibliograph. Nachweis)
Signatur
ALFF.B1/21
Katkey
6091033
HBZ-ID
HT015486159
Rechteinformation
gemeinfrei
Quellenangabe
Namensnennung "Universitäts- und Stadtbibliothek Köln" bei Nachnutzung erwünscht