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Digitale Sammlungen der Universität zu Köln

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MONSEIGNEUR: NOUS nous dispenserions de parler de l'évenement qui nous a dispersé le 24 Fevrier dernier, [...]

Titelblatt B10

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Titel MONSEIGNEUR: NOUS nous dispenserions de parler de l'évenement qui nous a dispersé le 24 Fevrier dernier, [...]
Inhaltliche Beschreibung Ihre Eingabe an den Minister begründen die Stände mit der Tatsache, daß dieser über die Ereignisse am 24.2.1791 in Brüssel falsch unterrichtet sei und es sich nicht um eine Demonstration des Volkswillens gehandelt habe. Nachdem Regierungsmitglieder öffentlich ihre Sympathie für eine Nationalversammlung bekundet hätten, hätte sich eine Gruppierung gebildet, die, im Vertrauen auf den Schutz der Regierung, sich erlaube, alle entschiedenen Gegner einer Nationalversammlung zu drangsalieren. Obwohl der Minister nach der Verhöhnung des Brabanter Rates durch diesen Pöbel am 17.1.1791 militärischen Schutz in Aussicht gestellt habe, sei das Militär weder am 24.2. zugunsten der Stände noch am 25.2. zugunsten der Kapuziner eingeschritten. Nach dem gewaltsamen Eindringen in den Sitzungssaal der Stände am 24.2. und der Mißhandlungen der Kapuziner, die in einem beigelegten Bericht der Kapuziner (s. Copie de la représentation faite par les reverends peres capucins au sujet des exces commis dans leur couvent et eglise le 25 fevrier 1791, Nr. 153) geschildert würden, aufgrund angeblicher Predigten gegen die Einrichtung einer Nationalversammlung, drangsalierten die Aufrührer seit mehr als zwei Monaten alle Gegner einer Nationalversammlung. Die bisherige Straflosigkeit der Aufrührer, die Beauftragung früherer Regierungsmitglieder, die den Pöbel angeführt hätten, mit der Strafverfolgung dieser Vergehen und der Ausschluß der entschiedenen Gegner einer Nationalversammlung aus dem Brabanter Rat nährten bei Ausländern den Verdacht, daß die Exzesse von Regierungsseite gesteuert würden. Die Langsamkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit könne die bisherige Straflosigkeit der Aufrührer nicht erklären, zumal, da entgegen Artikel 1 der Verfassung das Militär willkürliche Verhaftungen durchführe (s. Anlagen 2-6, in der Schrift nicht enthalten). Die Stände fordern die Strafverfolgung der Schuldigen, die Freilassung der zu Unrecht Inhaftierten und Maßnahmen zur Disziplinierung des Militärs, damit der Despotismus der Regierung aufhöre (s.a. Nr. 244).
Erscheinungsjahr 1791
Sprache fre
Sonstige Standardnummern Haak, Sammlung Alff 378 (Bibliograph. Nachweis)
Signatur ALFF.B1/21
Katkey 6091227 Druckausgabe bestellen
HBZ-ID HT015487271
Rechteinformation gemeinfrei
Quellenangabe Namensnennung "Universitäts- und Stadtbibliothek Köln" bei Nachnutzung erwünscht
Titel Titelblatt B10
Rechteinformation gemeinfrei
Quellenangabe Namensnennung "Universitäts- und Stadtbibliothek Köln" bei Nachnutzung erwünscht

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