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REDENVOERING BETREKKELYK TOT HET DRUKZEL GETYTELDT: afereel van verkwisting van koninglyke en gemyne penningen, door de Brabandsche ex-Souverynen, of uyttrekzel uyt den register der Staeten van Braband van den jaere 1789 en 1790; Uytgegeéven in het Fransch, in het begin van deézen jaere 1792. MET EENE AENMERKING OVER De gebrekkelyke inrigting der Staeten van Braband
REDENVOERING BETREKKELYK TOT HET DRUKZEL GETYTELDT: afereel van verkwisting van koninglyke en gemyne penningen, door de Brabandsche ex-Souverynen, of uyttrekzel uyt den register der Staeten van Braband van den jaere 1789 en 1790; Uytgegeéven in het Fransch, in het begin van deézen jaere 1792. MET EENE AENMERKING OVER De gebrekkelyke inrigting der Staeten van Braband
Inhaltliche Beschreibung
Im ersten Teil seiner Schrift zeichnet der Vonck die Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und den Brabanter Ständen bis zur Bewilligung der Subsidien im April 1792 nach. Seiner Meinung nach haben die Stände die Besetzung des Brabanter Rates als ungesetzlich bezeichnet, um einerseits alle Regreßansprüche der Revolutionsopfer an sie abblocken und andererseits sich dem Volk gegenüber als Hüter der Verfassung aufspielen zu können. Die Regierung ihrerseits habe die Pläne der 'Amis du bien public' für eine Reform der Stände nur als Druckmittel gegen die Stände benutzt, um sie gefügig zu machen. Die Stände hätten es verstanden, die Schulden, die sie während der Revolution gemacht hätten, auf die Bevölkerung abzuwälzen. Der Kaiser habe nach der Einigung mit den Ständen über die Höhe der an ihn zu zahlenden Entschädigung wenig Interesse an der Tilgung der Schulden durch die Stände gezeigt. Das Brabanter Volk sei betrogen worden. Um die Stände endlich dem Willen der Regierung zu unterwerfen, habe man schließlich im Januar die Veröffentlichung jener Schrift veranlaßt, die das Finanzgebahren der Stände in den Jahren 1789/90 offenlegte. Aus Furcht vor weiteren Beweismitteln hätten die Stände dann nachgegeben. Im zweiten Teil gibt Vonck eine Übersicht über die Einrichtung der Brabanter Stände. Er hält die Stände für wenig kompetent. Es seien nicht alle Schichten der Bevölkerung vertreten und es fehle an ökonomischem Sachverstand. Vom Dritten Stand seien die kundigen Juristen, die in der Vorbereitung der Revolution so bedeutendes geleistet hätten, ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit der josephinischen Justizreform merkt er an, daß die Neuerungen im Verfahrensrecht nur zu noch mehr Prozessen geführt hätten und es andere Bereiche der Rechtspflege gäbe, die reformbedürftig seien. Am Schluß dieses zweiten Teils würdigt er das Wirken der Vonckisten, das im Gegensatz zum egoistischen Machtstreben der Stände stehe ...
Verfasserangabe
Vonck, Jan-Frans
Erscheinungsjahr
1792
Sprache
dut
Sonstige Standardnummern
Haak, Sammlung Alff 487 (Bibliograph. Nachweis)
Signatur
ALFF.K363
Katkey
6092382
HBZ-ID
HT015494915
Rechteinformation
gemeinfrei
Quellenangabe
Namensnennung "Universitäts- und Stadtbibliothek Köln" bei Nachnutzung erwünscht