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VOEU GÉNÉRAL DES BELGES CONSTITUTIONELS. LES Belges ont de tous temps tenu pour principe inébranlable que par le Droit imprescriptible de la Nature [...]
VOEU GÉNÉRAL DES BELGES CONSTITUTIONELS. LES Belges ont de tous temps tenu pour principe inébranlable que par le Droit imprescriptible de la Nature [...]
Inhaltliche Beschreibung
Die Belgier haben immer den Grundsatz der Volkssouveränität verfochten. Da aber nicht jeder einzelne diese Souveränität ausüben könne, habe man sich eine Verfassung gegeben, auf deren Grundlage die legitimen Volksvertreter bestimmt wurden. Nach der mit Hilfe der Franzosen erfolgreichen Revolution gegen Franz II., befinde sich Belgien im Zustand eines Interregnums. Daraus folge, daß die Provinzialverfassungen noch in Kraft seien, sofern das versammelte Volk nichts anderes beschlossen habe. Deshalb seien alle Beschlüsse, die einige Intrganten im Namen des Volkes faßten, hinfällig. Um die Republik aufzubauen, sollten die legitimen Volksvertreter in allen Provinzen Persönlichkeiten auswählen, die, auf dem Boden der Verfassung stehend, die Exekutivgewalt übernähmen. Für Brabant bedeutete dies, daß die fünf von den Österreichern abgesetzten Justizräte wieder in den Rat von Brabant berufen würden, der seinerseits die beiden ersten Stände enberuft. Am selben Tag sollten die Magistrate der Hauptstädte von Brabant ebenfalls den Dritten Stand einberufen, um gemeinsam die Personen auszuwählen, die die Exekutivgewalt ausüben sollten und um die freien Stellen im Brabanter Rat zu besetzen. Dies sei die einzige, legitime Möglichkeit, um dem Treiben der sogenannten 'amis de la liberté et de l'égalité', die im Dienste Österreichs stehend die Belgier untereinander entzweien wollten, um erneut eine österreichische Tyrannei zu errichten, ein Ende zu setzen und die Gefahr eines Bürgerkrieges zu bannen. Wenn die Franzosen dieses Vorgehen unterstützten, wären sie die wahren Befreier der Belgier aus der Sklaverei
Die Exemplare mit der Bezeichnung E15 bzw. E21 (beide im Sammelband mit der Signatur ALFF.E1/33 enthalten), sowie K452 (Signatur: ALFF.K452) sind identisch.
Digitalisiert wurde das Exemplar K452 (Signatur: ALFF.K452)
Katkey
6291321
HBZ-ID
HT015749930
Rechteinformation
gemeinfrei
Quellenangabe
Namensnennung "Universitäts- und Stadtbibliothek Köln" bei Nachnutzung erwünscht