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Digitale Sammlungen der Universität zu Köln

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Der Oberkommissair Prader ersucht die Bürgermeister und Räthe der Stadt Köln, ohne Verzug bekannt machen zu lassen, daß ein jeder Einwohner bei dem Magistrat erklären solle, wie viel Heu, Stohe, Haber, Zugwagen, Karren, Pferde und Hornviehe er habe, mit der Weisung, daß gemäß ihren Erklärungen, die in 24 Stunden Zeit geschehen müssen, zu Werk gegangen werden, eine Haußuntersuchung angestellt, und gegen diejenige, die eine unrichtige Erklärung abgegeben, nach den französischen Gesätzen und mit Konfiskazion obiger Gegenständen zum Nutzen der Republik verfahren werden solle

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