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 Objekt: Autor/Hrsg.: Titel: Ort/Verlag: Erscheinungsjahr:

  601.  Seiner Königl. Majestät in Preussen ... Erklärtes und Erneuertes Mandat, Wider die Selbst-Raache, Injurien, Friedens-Stöhrungen und Duelle, de Dato den 28. Junii 1713 Cleve : Silberling 1713

  602.  Nachdem ein Hochwuerdiges Thumb-Capitul zu Coellen auß einem außgestreveten offenen Truck ... ersehen hat/ was massen an seithen deren in Statt und Ambt Rheinberg eingeschlichenen Evangelischen Religions-Verwandten befrembdlich jetzo bewehret werden wolle/ ... in welchen dieselbe durch Se. Koenigl. Majestaet in Preussen/ wehrender Usurpation ... gesetzt worden ... Deßwegen hat Hochgemelt. Thumb-Capitul ... folgende kurtze Beantwortung zu Verfassen nit geuebriget seyn koennen [Köln] 1713

  603. Bentivoglio, Guido Bentivoglio, Guido Mémoires du Cardinal Bentivoglio / Tome 1 Paris : Cailleau 1713

  604. Bentivoglio, Guido Bentivoglio, Guido Mémoires du Cardinal Bentivoglio / Tome 2 Paris : Cailleau 1713

  605.  Kurtzer Vorläuffiger Bericht Und gründliche Demonstration, daß die Graffschaft Homburg an der Marck welche an dreyen Seithen an das Hertzogthum Bergen gräntzet, notorisch unter den Löbl. Nieder-Rheinisch-Westphälischen Creyß gehöre deren Reichs-Immedietät klährlich gezeigt wird [S.l.] 1713

  606.  Historia Schleidana Sive Außführliche Deduction und beständiger Beweiß, Dass Die Graffschaff Schleyden mit allen dero Appertinentien bey allen Zeithen ein ohndisputirliches/ unmittelbahres/ zu dem Nieder-Rheinisch-Westphälischen Kraeyß gehöriges Reichs-Glied gewesen und annoch seye [S.l.] 1713

  607.  Verzeichnus Deren Von wegen Seiner Königlicher Majestät in Preussen an die Ertz-Stifftisch-und Chur-Fürstliche Cöllnische Landen/ wider den litterlichen Inhalt deren letzteren dreyen öffentlichen Friedens-Schlüssen/ [S.l.] 1713

  608.  Wir Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden König in Preussen ... Thun kund und fügen hiemit zu wissen ; Ob Wir wohl so fort bey angetretener Unserer Regierung mittelst einer in öffentlichen Druck ausgegangen allgemeinen Ordnung, Uns angelegen seyn lassen, den Lauff der Justitz zu beforderen, und was ihn hindern könte, aus dem Wege zu räumen ... daß die Partheyen nicht mehr, wie vorhin, mit Rescripten fechten [Berlin] 1714

  609.  Demnach Einem Ehrsamben Hochweis. Rath mißfällig zu vernehmen gewesen, waß gestalten die in dahiesigem Crayß und Statt so offt- und vielmahl verbottene Batzen in dahiesiger Statt eingefuhret, schier offentlich empfangen und außgegeben werden wollen ... Cölln 1714

  610.  Wahrhaffte Vorstell- und Anweisung Dessen Was die Ertz-Stifftisch- und Chur-Fürstl. Cöllnische Landen wehrenden gegenwertigem Krieg hindurch zufolg deren ergangenen Reichs-Schlüssen an bahrem Geld und gestellter Mannschafft beygetragen [Erscheinungsort nicht ermittelbar] 1714

  611.  Gründlicher Unterricht Und Demonstration Daß Die im Ertz-Stifft Trier gesessene und begütete von Adel je- und allezeit denen Römischen Kayseren und Königen von Kaysern Carolo Magno biß auff jetzt allerglorwürdigst Regirende Römische Kayserl. Majestät als ihrem alleinigem allerhöchsten Oberhaupt immediate subject gewesen/ und in der bekentlichen Possession noch seye [Deutschland] : [Verlag nicht ermittelbar] 1714

  612.  Antwort Ihrer Chur-Fürstl. Durchl. zu Cölln auff das an Sie von den Herren Staaten Generalen der vereinigten Niederlanden / wegen Außschaffung ihrer Troupen auß Bonn/ sub dato 17. Decembris eingelangte Schreiben. Bonn den 30. Decembris 1715. [Bonn] 1715

  613.  Demnach in Rhatsstatt referirt worden, waß gestalten die also genandte drey Petermengerstücker vielen Orteren bereits gantz oder doch zum theil abgewurdiget seyen ... Cölln 1715

  614.  Wir des löblichen Nieder-Rheinisch-Westphälischen Crayses außschreibender Fürsten und Directoren, auch übriger desselben Crayses Chur-Fürsten und Ständeen zu gegenwärtigem Müntz-Probations-Tag gevollmächtigte Directorial-Räthe und Gewalthabere thun Kundt ... Cölln 1715

  615.  Demnach Ein Ehrsamber Hochweiser Rath dieser des Heiligen Röm. Reichs Freyer Statt Cöllen unterm 2ten annoch lauffenden Monaths Decembris durch eine absonderliche Affixion und Trommenschlag Löblicher Bürgerschafft den von gesambten Müntz-Ständen jüngsthin errichteten Schluß von Devaluation der also genänter drey Petermängerstücker, Batzen und anderen ausserhalb des Creyß geprägter underhältiger Müntz-Sorten verkündigen ... Cölln 1715

  616.  Valvatio der Müntz-Sorten, so für gangbar, und ad schema zu admittiren ... Cölln 1715

  617.  Demnach Einem Ehrsahmen Hochw. Rath fast mißfällig zu vernehmen gewesen, waß gestalten die in dahiesigem Creyß und Statt so offt und vielmahlen verbottene Batzen nicht nur, sondern so gar die vor weniger Zeit ausserhalb des Creyses geprägte zwey Marien-Groschen, und 14. einen Reichsthaler außmachende Stücker ... Cölln 1715

  618. Feltz, Johann Heinrich ; Büllingen, Franz Ignaz von Feltz, Johann Heinrich ; Büllingen, Franz Ignaz von Dissertatio juris publici De electore Coloniensi Argentorati : Pastorius 1716

  619.  Résponse fait par Son Altesse Serenissime Electorale de Cologne à la lettre de Messieurs les Etats Generaux des Provinces-Unies, en date du 17. Decembre, au sujet de la sortie de leurs Troupes de Bonn Liège : de Milst 1716

  620.  Verordnung Und Reglement, Wie es mit der öffentlichen Kirchen-Busse Und Wiederannehmung dererjenigen so durch ihre Ruchlosigkeit und andere grobe Sünden öffentliche Aergenüß gegeben, bey denen protestirenden Gemeinden So wohl Evangelisch Reformirten Als Evangelisch Lutherischen Im Königreich Preussen und allen übrigen Königlichen Preussischen Provintzien und Ländern ins künfftige gehalten werden solle Cleve : Silberling 1716
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