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  721.  Eines Ehrs. Rahts des Heiligen Reichs freyer Statt Cölln ernewerte und verbesserte Weinrol, sambt anderen darzu gehörigen Ordnungen, etc. Cöln 1737

  722.  Edict, || Wie es || Zu Verkürtzung der || Inquisitionen || Wegen des || Vorspans und der Diäten || zu halten sey, || Wann || Fiscale zu Untersuchungen || ausgeschicket werden Cleve : Jacob de Vries 1737

  723.  General-||Reglement,|| Welche Sache vor die || Gouvernements oder Com-||mandeurs der Garnisonen,|| und welche hingegen unter die || Civil-Jurisdiction || gehören Cleve : Jacob de Vries 1737

  724.  Reglement, Nach welchem die, Von Sr. Königl. Majestät in Preussen. ... Zum Versuch der Güte, in Process-Sachen, besonders verordnete und annoch zu verordnende Commissarii bey dem Hoff- und Cammer-Gericht, auch allen Dero Regierungen, Justitz-Collegiis und Hoff-Gerichten, zu verfahren haben Cleve : Jacob de Vries 1737

  725.  Renovirte Berg-Ordnung Vor Die Graffschaft Marck Cleve : Jacob de Vries 1737

  726.  Neue Sportul-Taxa der Graffschafft Marck Cleve 1737

  727.  Edict, Wie es mit Annehmung der Praesidenten-Räthe, und anderer Justitz-Bedienten künfftig gehalten werden soll, und daß sie alle, wenn sie sich auch bey der Recruten-Casse angemeldet, zuforderst allhier examiniret, und wann sie untüchtig seyn, abgewiesen werden sollen Cleve : Jacob de Vries 1737

  728.  Nachdem ein Hochedel- und Hochweiser Rhat dieser des Heyligen Römischen Reichs-Freyer Stadt Cöllen, unterm 9ten Januarii 1735. und so fort 14ten Martii und 14ten Maji jüngst abgerückten 1736ten Jahrs, durch öffentlich angehefftet- und zugleich, vermitz des Trommelschlags, verkündete Edicta, ihre getreue Bürgerschaft von Obrigkeits wegen, auß tragender Vorsicht und Wohl-meynung , vätterlich gewarnet, und sich für Einnahmb und Lößung der außwärtig geprägt- und weit underhaltiger Gold- und Silber-Müntzsorten allerdings zu hüten ... Cölln 1737

  729.  Ein Hochedel- und Hochweiser Rath dieser des Heyligen Römischen Reichs-Freyer Stadt Cöllen, hat zwarn unterm 16ten noch anhaltenden Mohnats Januarii, nach löblichem vorgang allinger Oberländischen-Craysen, hierauf auch von Ihro Kayserlichen Majestät selbsten zugekommene Allerhöchste Begnehmung die in jüngst außgegeben- und publicè angehefftem Edicto benahmbst- und ausser hiesigem Niederrheinisch-Westphälischen Crayß geprägt und also frembde Gold- und Silber-Müntz-Sorten provisionaliter zu ihrem innerlichen Werth herunter gesetzt ... Cölln 1737

  730.  Obwohlen man zuversichtlich anders nicht erwahrten können, sonsten auch an sich selbst es billich- und dem von der Hoher-Reichs-Versamblung kundbahrlich genohmenem Belieben durchauß gemaß gewesen wäre, alß daß wenigst, bey annoch auffm Reichs-Tag fürwehrender Untersuchung deren im Geld-Weesen obhandener häuffiger Gebrechen und künfftig festgestelter derselben durchgängiger Verbesserung, einsweilen mit Außmüntzung fernerer ringhältiger Scheid-Sorten, aller Orthen würde still gestanden worden seyn ... Cölln 1737

  731.  Kurtzer Begriff Des Lebens, Marter, Tods und Wunderwercken Des heiligen Agilolphi Ersten Ertzbischoffen der Cöllnischen Kirchen bey Gelegenheit Der im Jahr 1737. den 9ten Tag Julii wiederhohlter Erhebung dessen H.H. Gebein in Truck gegeben und dem sothane feyerlichste Erhebung in höchster Person selbst verrichtendem Hochwürdigsten Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Clementi Augusto Ertzbischoffen zu Cöllen, des H. Römischen Reichs durch Italien Ertz-Cantzleren und Churfürsten, Teutsch-Meisteren, Bischoffen und Fürsten zu Hildesheim, Paderborn, Münster und Osnabruck, Hertzogen in ob- und unter Bäyern etc. etc. etc. Gedruckt zu Collen : Bey Balthasar Wilms 1737

  732.  Edict, Wegen der Advocaten und Procuratoren, daß dieselbe jedesmahl, wann sie etwas wieder die Warheit, oder die Ordnung, vorgetragen, gestraffet werden sollen, wobey zugleich deren Gebühren reguliret und eingeschräncket, auch alle bishero bey denenselben eingeschlichene Mißbräuche aufgehoben werden Cleve : Jacob de Vries 1738

  733.  Edict, 1) Daß niemand mit Vorbeygehung derer ersten Instantzien Sr. Königl. Majest. allerhöchste Person immediate mit Klagen behelligen solle ... 2) Daß derjenige, welcher sich ohne Grund wider die Justitz-Collegia, und den Geheimten Etats-Rath, beschweret, mit Geld, oder ... mit Vestungs-Arbeit bestraffet, ... werden solle. 3) Daß auch ferner keine Commissiones, als wann zuvor 1200. Thlr. zur Recruten-Casse erleget worden, in Rechts-hängigen Sachen verstattet, niemahls aber Commissarii aus anderen Provintzien ... dazu genommen werden sollen Cleve : Jacob de Vries 1738

  734.  Edict, || wieder den eingerissenen || Mißbrauch || derer übermäßigen || Sportulen || bey denen || Justitz-Collegiis, || und || anderen Gerichten, || auch || bey denen Advocaten Cleve : Jacob de Vries 1738

  735.  Von Gottes Gnaden, || Friderich Wilhelm, Kö-||nig in Preussen ... Lieber Getreuer: Nachdem Wir Unserm Hoflager || allergnädigst resolviret, Unserm würcklichen Geheimten Etats- und || Kriegs-Ministre von Cocceji die Visitation aller und jeden Justitz-Collegiorum auf-|| zutragen und durch Denselben alle eingerissene Mißbräuche abstellen zu lassen ... die desfals erlassene Verordnung vom 26. Febr. c. durch den Druck zur nöthigen Wissenschaft zu bringen ... Cleve 1738

  736.  Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm, König in Preussen ... daß das Justitz-Wesen in Unsern Landen, unumbgänglich einer Verbesserung bedürffe ... eine general Visitation aller und jeder Collegiorum ... von Cocceji ... aufgetragenen Commission ... Berlin 1738

  737.  Von Gottes Gnaden, Friderich Wilhelm, Kö-||nig in Preussen ... Lieber Getreuer: Demnach Wir unter andern Miß-||bräuchen und Beschwerden bey dem Justitz-Wesen höchst mißfällig || angemercket, daß wen, nach schweren und großen Kösten, ein Judicatum|| erstritten, die Partheyen von den Commissariis Executionis durch Diæten-||Rechnungen hart her genommen ... Cleve 1738

  738.  Edict, Dass alle Mitglieder derer Koenigl. Regierungen und Justitz-Collegien, auch andere bey denen Unter-Gerichten stehende Bediente, kuenftig hin nicht mehr auf ihren Land- Güthern, sondern in denen Städten, wo die Gerichte würcklich sind, mit ihren Familien wesentlich wohnen sollen Cleve : Jacob de Vries 1738

  739.  Edict, || Wegen schleuniger || Abfassung derer Urthel || in denen || an die || Königl. Universitäten || und Schöppen-Stühle || zum || Spruch Rechtens kommenden || Einheimischen Sachen Cleve : Jacob de Vries 1738

  740.  Sr. Königl. Mayst. haben einst Ohne Ursache über die Richter und Städte dero Clevischen und Marckischen Ländern so schwere Klagen geführt, weil bey der Beschehenen Untersuchung und in der that befinden, daß in denen meisten Gerichten, die Sachen inbesonderheit die Concurs- und Criminal-Prozesse ... 1738
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