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  2821.  Nachdeme Bürgermeistere und Rath dieser des Heyl. Römischen Reichs freyer Statt Cölln hinterbracht worden, was gestalten unterm Churfürstl. Brandenburgischer hoher Bildnuß und Waapffen ein neuer und gantz falscher Nachschlag sich hervor thun wolle ... Cölln 1696

  2822.  Nachdemahlen Ein Ehrsamer Hochw. Rhat dieser des Heiligen Römis. Reichs freyer Statt Cöllen in Erfahrung kommen, wie daß allbereit einige von denen in annoch lauffendem 1709. Jahr zu Straßburg geprägten Unterhältigen Französischen Müntz-Sorten, so denen Frantzen halben Rthlrn. fast ähnlich, in dahiesige Statt märcklich herin geschlichen, und in dem Commercio begeben werden wollen ... Cölln 1709

  2823. Vaillant, Jacques Louis Nicolas ; Cardauns, Johann Jakob Vaillant, Jacques Louis Nicolas ; Cardauns, Johann Jakob Nachdem mir/ dem Oberbefehlshaber der französischen Armee der Sambre und Maas, hinterbracht worden ist, daß mehrere Einwohner einen Theil der vom Feinde ... [Köln] 1794

  2824.  Nachdem in der That sich befunden, daß die in den Jahren 1718. und 1719. von jetzigem König in Franckreich Ludovico XV. und unter dessen Bildnuß hervorgekommene gantz- und halbe Louis-Blanc in dem Gewicht underhältig ... Cölln 1723

  2825.  Nachdem hiebeuor zu vielmaln dieses Niderlendischen Westphelische[n] Kreiß Fursten vnd Stende sich verscheidener Muntz Edicten, Mandaten vnd Beuelhen, insonderheit aber auff negstem in Julio verflossenen lxxviij. jars binnen Essen gehaltenem[m] gemeinen Kreiß, vnd darnach gefolgtem Probationstag in Maio jtztlauffenden lxxix. jars binnen Colln verglichen, dieselbe auch offentlich publicieren vnd auffschlagen lassen, darin vnder andern bej hochsten peenen vnd straffen verbotten ... Cölln 1579

  2826.  Nachdem hiebeuor zu vielmaln dieses Niderlendischen Westphelische[n] Kreiß Fursten vnd Stende sich verscheidener Muntz Edicten, Mandaten vnd Beuelhen, insonderheit aber auff negstem in Julio verflossenen lxxviij. jars binnen Essen gehaltenem gemeinen Kreiß, vnd darnach gefolgtem Probationstag in Maio jtztlauffenden lxxix. jars binnen Colln verglichen, dieselbe auch offentlich publicieren vnd auffschlagen lassen, darin vnder andern bei hochsten peenen vnd straffen verbotten, die in den Niderburgundischen Landen, deßgleichen in Franckreich, Vtricht, auch durch beide Gebruder Wilhelmen vnd Friderichen, Grauen zu dem Berg, Batenberg, Vianen, Jeueren vnd anderswha, wider des heiligen Reichs Ordnungen, Abschiede vnd Edicten newlich geschlagene, vnd zum theil anderer Fursten vnd Herrn Muntzen nachcontrafigurirte vnd an gehalt vnd gewicht vill zugeringe guldene vnd silbere sorten, dern abtruck wir abermals hierunden setzen lassen, fur kheine wertschafft zuempfahen noch außzugeben ... Cölln 1579

  2827.  Nachdem es der in Gött- und Menschlichen Satzungen hoch verbottener so wohl als sündhaffter Geld-Gierigkeit nicht gnug gewesen auff allerley Griffe unterhältiger Scheid-Müntzen, und dahin einige Jahren bedacht gewesen zu seyn, wie selbige durch allerley Weege und Practiquen in diese freye Reichs-Stadt zu gemeinem und besonderen Schaden eingeschleifft werden mögen ... Cölln 1739

  2828.  Nachdem ein Hochwuerdiges Thumb-Capitul zu Coellen auß einem außgestreveten offenen Truck ... ersehen hat/ was massen an seithen deren in Statt und Ambt Rheinberg eingeschlichenen Evangelischen Religions-Verwandten befrembdlich jetzo bewehret werden wolle/ ... in welchen dieselbe durch Se. Koenigl. Majestaet in Preussen/ wehrender Usurpation ... gesetzt worden ... Deßwegen hat Hochgemelt. Thumb-Capitul ... folgende kurtze Beantwortung zu Verfassen nit geuebriget seyn koennen [Köln] 1713

  2829.  Nachdem ein Hochedel- und Hochweiser Rhat dieser des Heyligen Römischen Reichs-Freyer Stadt Cöllen, unterm 9ten Januarii 1735. und so fort 14ten Martii und 14ten Maji jüngst abgerückten 1736ten Jahrs, durch öffentlich angehefftet- und zugleich, vermitz des Trommelschlags, verkündete Edicta, ihre getreue Bürgerschaft von Obrigkeits wegen, auß tragender Vorsicht und Wohl-meynung , vätterlich gewarnet, und sich für Einnahmb und Lößung der außwärtig geprägt- und weit underhaltiger Gold- und Silber-Müntzsorten allerdings zu hüten ... Cölln 1737

  2830.  Nachdem ein Hoch-Edel und Hochweiser Rath, wessen sorgfältig- und unermüdete Auffmercksamkeit auff das Wohl hiesige Bürgerschafft und Eingesessenen, besonders auch auff die zeitliche Abkehrung derer bey dem Handel und Wandel sich nun und dan hervorthuenden schädlichen Anstössen unabwendlich gerichtet ist ... Cölln 1750

  2831.  Nachdem ein Ersam: Hochw. Rhatt dieser des Heiligen Reichs freyer Statt Cölln, in der That verspürt, das sich viele eigennützige Leut befinden, welche, vneracht verscheidener successiuè außgelassener Edicten, die guete, nach des Heiligen Reichs Gehalt vnnd Prob geschlagene Müntz, sonderlich aber grobe Silberne Sorten, auff: vnnd inwechßlen, an andere Orht verschicken, vnnd von dannen allerhandt Außländischer Potentaten güldene vnnd zwar vnter denselben auch alsolche Sorten in diese Statt bringen zu lassen keinen Schew tragen ... Cölln 1648

  2832.  Nachdem ein Ers: Hochweis: Raht dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln, in der that vermerckt, daß die guete Reichs: vnd andere Grobe: zumahln aber Silberne Müntzsorten durch heuffige einschleiffung der geringen, nit allein gesteigert, vnd auffgetrieben, sonder auch verbottener weiß auffgewechßlete, vnd an andere Orth verführet, gebrochen, vnd in kleine: auch wol solche Müntz verendert werden, dern theils vnderhältig, vnd vor den werth, dauor Sie außgebotten vnd begeben wird ... Cölln : Gerhardt 1641

  2833.  Nachdem ein Ehrsamer Hochweiser Rath dieser Freyer Reichs Statt Cöllen in denen Frantzösisch- und Portugiesischer Gold- und Silber-Müntzen, nach vorhero durch seinen veräydten Guaradein Ordnungs mässig angelegter Auffzieh- und Probirung, in der That befunden hat, etliche Sorten nicht allein an innerlichem Werth falsch, sondern auch deren etliche unterhältig ... Cölln 1725

  2834.  Nachdem Ein Ehrsamer Hochweis. Rhat der Freyer Reichs Stadt Cöllen einige Zeithero wahrgenohmen, waß gestalten in Handel und Wandel, absonderlich in Wechsel-Sachen viele Unordnung darauß entstanden ... Cölln 1722

  2835.  Nachdem ein Ehrs: Hochw: Rath, dieser deß Heiligen Reichs freyer Statt Cölln, vnangesehen verscheidener successiuè außgelassener Edicten, in der that vermercket, daß die guete Reichs, vnnd andere grobe, sonderlich aber Silberne Müntzsorten, durch heuffige einschleiffung der geringeren, nicht allein gesteigert vnnd auffgetrieben : sondern auch verbottener weise auffgewechßlet : vnnd an andere örther verführt, gebrochen, vnnd in alsolche Müntz verändert werden ... Cölln : Gerhardt 1644

  2836.  Nachdem der in dem unterm 6. Augusti jüngsthin außgelassenem Müntz-Edicto præsigirter Terminus völlig verflossen, als werden alle Bürger und Eingesessene, und insonderheit alle Kauffleuth, Winckelierer, und Mackeler hiemit alles Ernst erinnert, sich obgemeldetem Edicto zu conformiren ... Cölln 1696

  2837.  Nachdem Burgermeister und Rhat erfahrung bracht, was gestalt bey außwechselung der grober Müntz-Sorten die Zehen und Fünff Stüfers: so wohl alß andere verbottene kleinere Müntz-Sorten denen außwendigen, und in specie denen allhier in Guarnison ligenden Crayß-Soldaten in zahlung auffgetrungen werden wollen ... Cölln 1692

  2838. Kinzenbach, Friedrich Kinzenbach, Friedrich Nach 25 Jahren Mühlheim a. d. Ruhr : Baedeker 1901

  2839. Myon ; Vaillant, Jacques Louis Nicolas ; Cardauns, Johann Jakob Myon ; Vaillant, Jacques Louis Nicolas ; Cardauns, Johann Jakob Myon an den Bürger Vaillant Oberkommissaire [Köln] 1794

  2840. Weichs zur Wenne, Maria von ; Hamm, Franz Weichs zur Wenne, Maria von ; Hamm, Franz Mutter Xaveria Rudler Trier : Paulinus-Druckerei 1914
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