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 Objekt: Autor/Hrsg.: Titel: Ort/Verlag: Erscheinungsjahr:

  6441. Heim, Johann Heim, Johann Abriß Ertzbischöfflicher und Churfürstlicher Tugenden deß Hochwürdigsten und Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn H. Ferdinandi, Weyland Von Gottes Gnaden Ertzbischoffs zu Cölln ... Cölln : Kraft 1650

  6442. Kritzraedt, Jakobus Kritzraedt, Jakobus Kurtzer gründlicher Bericht und Erfolg dero beyden, vorzeiten zwar eignen Absonderlichen Herrligkeiten und Herren an jetzo aber von Anno Christi ungefehr 1500 mit dem Hertzogthumb und Land Gülich einverleibt, auß vielen unterschiedlichen Bücheren, so viel man von Anfang biß auff gegenwertiges jahr 1654 erfinden mögen und an tag gegeben Cölln : Krafft 1654

  6443.  Copey eines Sendschreibens, In welchem kürtzlich und trewlich begriffen, Wie und auß was Motiven der Durchleuchtig Hochgeboren Fürst vnd Herr, Herr Wolffgang Wilhelm Pfaltzgraffe bey Rhein, Hertzog in Bayrn, zu Gülich, Cleue und Berg, Graffe zu Veldentz, Spanheim, Marck, Rauenspurg und Mörß, Herr zu Rauenstein, [et]c. Von der Augspurgischen Confession zu der alten Catholischen Römischen Kyrchen sich begeben, und bey dieser standhafftig verbleiben Cölln : Kinckius 1615

  6444.  Ernewerte Ordnung deß Fisch-Kauffhauses in des Heyligen Reichs Freyer Statt Cöllen Cölln : Kempens 1651

  6445.  Newe gemeine Wachtordnung, wie sie ein ehrsamer Rhat dieser ... Statt Cölln im Jahr 1599 reformirt und zu halten gebotten ... Cölln : Kempen 1685

  6446.  Newe Ordnung der Kettenwachten Cölln : Kempen 1645

  6447.  Eines Ehrs. Hochweisen Raths dieser des Heyl. Römischen Reichs freyer Statt Cölln im Jahr 1703 den 7. Julij erneuerte Taxa Scriniorum oder Schreins-Gebührnusz Cölln : J. B. Pfeiffer 1703

  6448.  Catechismus archi-dioecesanus, das ist christliche zu Erhaltung der ewigen Seeligkeit nothwendige Glaub- und Lebens-Lehr Cölln : Huisch 1749

  6449.  Ernewerte Ordnung des Fisch-Kauff-Haußes in des Heiligen Reichs Freyer Stadt Cöllen, daraus zu ersehen / wie sich die Ober- und Niederlaendische Factoren, Wirthe, Hauß-Meister, Kauff-HaußDiener, Unterkaeuffer, In- und Auswendige, [et]c. mit den zugeschickten Waaren, neben Erlegung des Accins verhalten sollen Cölln : Gussen 1764

  6450. Rudolf  II., Heiliges Römisches Reich, Kaiser  Rudolf Warhafftiger Abtruck gleichlautender Copey ergangenen Kayserl. Resolution und ernsten Bevelchs wegen des Königlichen Stuels unnd Heyligen Reichs Staat Aach Cölln : Grevenbruch 1614

  6451. Schnorrenberg, Anton Schnorrenberg, Anton Leich Predig auß der H. Schrifft und bewerten auctoribus gehalten am deposition oder hinlagungs tag des Christlichen andenckens, Hochwirdigen in Gott Vatters und Wolledlen Herrn, Herrn Wilhelmen von Hochkirchen, bey Lebzeiten gewesenen Abten des Adelichen Gotteshauß S. Michaelis, auch dern Stätt und Herrschaften Siegberg, Stralen, Güls und Euwenheim Cölln : Greuenbruch 1610

  6452.  Alß ein Ers. Hochweiser Rath dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln, in der that vermercket, daß die guete Reichs: unnd andere grobe Müntzsorten durch heuffige einschleiffung der geringeren, nit allein gesteigert vnd auffgetrieben, sondern auch auffgewechslet vnd an andere Orth verfuhrt, gebrochen, vnnd in kleine: auch wol alsolche Müntz verendert werden ... Cölln : Gerhardt 1640

  6453.  Nachdem ein Ers: Hochweis: Raht dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln, in der that vermerckt, daß die guete Reichs: vnd andere Grobe: zumahln aber Silberne Müntzsorten durch heuffige einschleiffung der geringen, nit allein gesteigert, vnd auffgetrieben, sonder auch verbottener weiß auffgewechßlete, vnd an andere Orth verführet, gebrochen, vnd in kleine: auch wol solche Müntz verendert werden, dern theils vnderhältig, vnd vor den werth, dauor Sie außgebotten vnd begeben wird ... Cölln : Gerhardt 1641

  6454.  Demnach bey einem Ers: Hochw: Raht dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln vorkommen, daß viele Frantzösische Cardecu und Kopstuck dermassen klein vnnd beschnitten in diese Statt gebracht vnnd in Zahlung auffgetrungen werden, daß dardurch andere, in ihrem gepräch vnd guete gerecht vnd vnbeschnitten verbliebene Sorten sich verlieren ... Cölln : Gerhardt 1643

  6455.  Nachdem ein Ehrs: Hochw: Rath, dieser deß Heiligen Reichs freyer Statt Cölln, vnangesehen verscheidener successiuè außgelassener Edicten, in der that vermercket, daß die guete Reichs, vnnd andere grobe, sonderlich aber Silberne Müntzsorten, durch heuffige einschleiffung der geringeren, nicht allein gesteigert vnnd auffgetrieben : sondern auch verbottener weise auffgewechßlet : vnnd an andere örther verführt, gebrochen, vnnd in alsolche Müntz verändert werden ... Cölln : Gerhardt 1644

  6456.  Auß deme, am 27. jüngst verstrichenen Monats Iulij, vnd anderen daveuor publicierten Edicten, wirdt menniglich, eines Ersamen Hochw. Rahts dieser des Heyl: Reichs freyer Statt Cölln, getrewe sorgfalt, vber sichere gefehrlich geprägte, beschnitten: vnd andere Müntz sorten, durch deren einschleiffung der gemeine Mann, entweder vervortheilt: oder je die grobe, nach des Heyligen Reichs Prob vnnd gehalt geschlagene Müntz auffgewechslet, verfuhrt, vnnd also ein gefehrlich hochschädtlicher verlauff verursacht wirdt, genugsamb erkent haben ... Cölln : Gerhardt 1644

  6457.  Alß verscheidenen successuiè publicierten Edictis, wirt menniglich eines Ers. Hochw. Rhats dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln getrewe sorgfalt, vber sichere, nach vnnd nach eingeführte, gefehrlich geprägte, beschnitten: vnnd andere Müntzsorten ... Cölln : Gerhardt 1646

  6458.  Auß deme am 28. Augusti nechstvorigen Jahrs publicirten Edicto, wirt menniglich eines Erß. Hochw. Rahts dieser deß Heyl. Reichs freyer Statt Cölln getrewe sorgfalt, damit, nach gestalt itziger zeiten , die Güldene vnnd Silberne Müntzsorten proportionierten werth gebracht ... Cölln : Gerhardt 1646

  6459.  Wir Bürgermeister vnd Rhatt des Heiligen Reichs freyer Statt Cölln, fuegen hiemit jedermen[n]iglich zu wissen, Nachdem Wir, bey denen im Heyl. Röm. Reich Teutscher Nation entstandenen vnd annoch continuirenden Kriegstroublen jeder zeit dahin getrachtet, damit vnter andern die steigerung der Müntzen ... Cölln : Gerhardt 1637

  6460.  Edict Einer Prouisional Müntz-Reduction Ordnung für deß H. Reichs Freyer Statt Cölln : [Wir Bürgermeister und Raht deß Heiligen Reichs freyer Statt Cölln: Thun kundt und fügen allen Unseren Bürgern ... Cölln : Gerhardt 1620
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