Ausführliche und in jure & facto gegründete Deduction wider die von seithen Bürgermeister und Rath der Stadt Edilen beym Kayserl. Reichs- und Hoff-Rath gegen Ihre Churfürstliche Durchleucht zu Pfaltz/Dero Gülich und Bergische Rath und Eingesessene Kauf-Leuthe der Freyheit Mülheims am Rhein incompetenter eingeführte Klag und das dabey vorgeschütztes vermeintliches Stapel-Recht
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